Bemerkung |
In der Vorlesung „Europäische Musikgeschichte 1“ erwerben Sie Wissen über das Musikleben in Europa. Über 4 Zugänge – Orte/Räume, Werke/künstlerische Ereignisse, Personenporträts und Methoden/Reflexionen werden Entwicklungen des Musiklebens von der Antike bis 1750 vorgestellt. Es sind (kultur)-historische Phänomene und Zusammenhänge, die unser Musikdenken und das gesellschaftliche Leben bis heute prägen. Ziel der Vorlesung ist es, Sie als Studierende neugierig zu machen auf die faszinierende Vielfalt der Musikgeschichte, die die europäische Kultur entscheidend geprägt hat. Ihnen werden die pdfs der Vorlesung zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt. Angestrebt wird eine hybride Lehrform. Näheres dazu erfahren Sie nach der Anmeldung. Die Vorlesung endet am 2.2.22. Am 9.2. 22 findet eine Klausur statt.
Als Literatur wird empfohlen: a) als englisches Standardwerk, das in viele Sprachen übersetzt wurde: Donald Jay Grout und Claude V. Palisca, A History of Western Music. Übersetzungen z. B. auf koreanisch, chinesisch, japanisch, spanisch, niederländisch. Aktuelle Neuauflage der englischen Originalversion: James Peter Burkholder, Donald Jay Grout und Claude V. Palisca, A History of Western Music, 8. Auflage, New York: Norton 2009 b) in deutscher Sprache: Christiane Tewinkel, Eine kurze Geschichte der Musik, Köln 2007 (14,90 €); Sabine Ehrmann-Herfort u.a., Europäische Musikgeschichte vom 12. bis 20. Jahrhundert, Stuttgart 2002 Ergänzend wird empfohlen: Ulrich Michels: DTV-Atlas zur Musik. Systematischer Teil, Musikgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. München: dtv, 2008 (3. Auflage) (ca. 24, 95€)
Anrechnung: Alle Studiengänge
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 06.09.2021 um 08.00 Uhr bis zum 24.09.2021 über die E-Mail-Adresse muwi-anmeldung@hfmt-koeln.de unter der Angabe von: Name, Studiengang, Fachsemester, studentischer Mailadresse (X.Y@stud.hfmt-koeln.de) und Matrikelnummer. Frühere bzw. unvollständige Anmeldungen werden nicht beachtet. (Erstsemesterstudierende sind von dieser Regelung ausgenommen.) |