Kommentar |
KSK - Die Künstlersozialkasse - Webinar
Kursinhalt
Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen.
Besonderheit: Die Künstler*innen und Publizist*innen brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Schwerpunktthemen:
- Allgemeines, Finanzierung, Zuständigkeiten
- Welchen Versicherungsschutz bietet die Künstlersozialversicherung?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Erläuterungen zum Kunstbegriff
- Hilfreiche Erläuterungen zum Antragsverfahren
- Bemessungsgrundlage der Beiträge
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse
- Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten
- Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten die Mitgliedschaft
- Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit und Künstlersozialversicherung?
- Ausnahmen von der Versicherungspflicht
- Kurzinformationen zur Künstlersozialabgabe
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Bemerkung |
Fred Janssen ist seit 1986 Mitarbeiter der Künstlersozialkasse und war in den Bereichen Versichertenrecht, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung tätig. Sein jetziges Aufgabenfeld liegt im Bereich des Wissensmanagements, Auskunft und Beratung/Öffentlichkeitsarbeit.
Anmeldung ab 02.09.2024, 08:00 Uhr über Ilias. |